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IQM und Real Asset Acquisition Corp. geben die öffentliche Einreichung des Registrierungsformulars F-4 bei der SEC bekannt

businesswire.com

IQM und Real Asset Acquisition Corp. geben die öffentliche Einreichung des Registrierungsformulars F-4 bei der SEC bekannt PRINCETON, N.J. & ESPOO, Finnland--( BUSINESS WIRE)-- IQM Finland Oy, ein weltweit führender Anbieter von Full-Stack-Quantencomputern auf Basis der Supraleitung („IQM“, „IQM Quantum Computers“ oder das „Unternehmen“), und Real Asset Acquisition Corp. (Nasdaq: RAAQ), eine Zweckgesellschaft („RAAQ“), gaben heute die öffentliche Einreichung einer Registrierungserklärung auf Formular F-4 (die „Registrierungserklärung“) bekannt, die eine vorläufige Vollmachtserklärung enthält, bei der US-Börsenaufsichtsbehörde („SEC“) im Zusammenhang mit der am 23. Februar 2026 angekündigten geplanten Unternehmenszusammenschlussvereinbarung.

Jan Goetz, Chief Executive Officer und Mitbegründer von IQM, sagte: „Dieser Antrag ist ein Meilenstein, auf den wir hart hingearbeitet haben, und er signalisiert unsere Bereitschaft, auf einer neuen Ebene zu agieren. Die öffentlichen Märkte werden IQM die Plattform und das Kapital bieten, um all unsere Vorhaben zu beschleunigen, während wir darauf hinarbeiten, fehlertolerantes Quantencomputing in großem Maßstab bereitzustellen. Wir gehen umsichtig vor und konzentrieren uns voll und ganz auf einen reibungslosen Weg zur Börsennotierung.“

Peter Ort, Principal Chief Executive Officer und Co-Chairman der Real Asset Acquisition Corp, sagte: „Wir sind stolz darauf, bei diesem wichtigen Meilenstein mit IQM zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns darauf, diese Transaktion abzuschließen und die Vision des Unternehmens für die Zukunft des Quantencomputings zu unterstützen.“

Auch wenn das Registrierungsdokument noch nicht für wirksam erklärt wurde und die darin enthaltenen Informationen unvollständig sind und Änderungen unterliegen, enthält es wichtige Informationen über RAAQ und dessen Wertpapiere, die Finanzlage, die Technologie und die Wachstumsstrategie von IQM sowie die Bedingungen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses.

Wie bereits angekündigt, haben IQM und RAAQ eine endgültige Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss geschlossen, durch die IQM zu einer börsennotierten Gesellschaft wird. IQM beabsichtigt, seine American Depositary Shares an der Nasdaq Global Exchange unter dem Tickersymbol „IQMX“ zu notieren. Die Transaktion dient der Bereitstellung von Finanzmitteln mit dem Ziel, die technologische und kommerzielle Entwicklung von IQM im Bereich der fehlertoleranten Quantencomputer voranzutreiben und damit die Position des Unternehmens als führender Anbieter von Quantencomputern weiter zu stärken.

IQM mit Hauptsitz in Finnland beabsichtigt, die Zulassung seiner Aktien zum Handel an der Nasdaq Helsinki unter dem vorgeschlagenen Symbol „IQMX“ zu beantragen; dies wird voraussichtlich nach Abschluss dieser Transaktion erfolgen.

Wichtige Punkte der Transaktion:

Nach Abschluss der Transaktion wird die Unternehmensbewertung von IQM vor der Finanzierung bei rund 1,8 Milliarden US-Dollar liegen. Die bestehenden IQM-Aktionäre werden im Rahmen der Transaktion keine Aktien veräußern und keine Barzahlung erhalten, und alle wesentlichen IQM-Aktionäre haben sich bei Abschluss dieser Transaktion zu einer üblichen Veräußerungsbeschränkung verpflichtet.

Nach Abschluss der Transaktion rechnet IQM mit dem Zugriff auf Barmittel in Höhe von rund 175 Millionen US-Dollar, die auf dem Treuhandkonto von RAAQ gehalten werden (basierend auf dem aktuellen Kontostand und unter der Annahme, dass keine Rücknahmen erfolgen); Erlöse in Höhe von rund 134 Millionen US-Dollar aus einer PIPE-Finanzierung zu einem Preis von 10,00 US-Dollar pro Aktie durch führende neue, bestehende und institutionelle Investoren, die zeitgleich mit dem Unternehmenszusammenschluss abgeschlossen werden soll, vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter üblicher Abschlussbedingungen; erwartete Erlöse in Höhe von 24 Mio. USD aus der Barausübung ausstehender IQM-Optionsscheine vor dem Abschluss; sowie vorhandene Barmittel in der Bilanz von IQM in Höhe von 172 Mio. USD 3 bzw. über 146 Mio. EUR.

Die Vorstände von IQM und RAAQ haben den geplanten Unternehmenszusammenschluss jeweils einstimmig genehmigt. Der Abschluss des geplanten Unternehmenszusammenschlusses steht unter anderem unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre von RAAQ und IQM zum Zusammenschlussvertrag sowie der Erfüllung weiterer üblicher Abschlussbedingungen.

Weitere Informationen zu dem geplanten Unternehmenszusammenschluss, einschließlich einer Kopie der Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss, wurden in einem von RAAQ bei der SEC eingereichten aktuellen Bericht auf Formular 8-K bereitgestellt.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Wertpapiere dar; ferner dürfen die angebotenen Wertpapiere in keinem Bundesstaat oder in keiner anderen Rechtsordnung verkauft werden, in dem bzw. der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Zulassung gemäß den Wertpapiergesetzen dieses Bundesstaates oder dieser anderen Rechtsordnung unzulässig wäre.

Berater

J.P. Morgan SE fungiert als Finanzberater und Kapitalmarktberater für IQM. J.P. Morgan Securities LLC und TD Cowen fungieren als PIPE-Platzierungsagenten für IQM. Rothschild & Co. fungiert als Finanzberater und Kapitalmarktberater für IQM und dessen Vorstand. TD Cowen fungiert als Finanzberater und Kapitalmarktberater für RAAQ. Cohen & Company Capital Markets fungiert als Kapitalmarktberater für RAAQ. Cooley LLP und Borenius Attorneys Ltd fungieren als Rechtsberater von IQM, während Perkins Coie LLP, Krogerus Attorneys Ltd und Conyers Dill & Pearman LLP als Rechtsberater von RAAQ tätig sind. DLA Piper LLP (US) fungiert als Rechtsberater für J.P. Morgan Securities LLC und TD Cowen. Die Blueshirt Group fungiert als Berater für Investor Relations von IQM.

Über IQM Quantum Computers

IQM Finland Oy („IQM“, „IQM Quantum Computers“, „das Unternehmen“) ist ein weltweit führender Anbieter von supraleitenden Quantencomputern und stellt Forschungseinrichtungen, Universitäten, Hochleistungsrechenzentren und nationalen Laboratorien weltweit komplette Quantensysteme sowie Zugang zu einer Cloud-Plattform zur Verfügung. Das Vor-Ort-Bereitstellungsmodell von IQM ermöglicht es Kunden, die direkte Verantwortung und Kontrolle über ihre Quanteninfrastruktur zu übernehmen. Das 2018 gegründete Unternehmen mit Hauptsitz in Finnland beschäftigt über 350 Mitarbeiter. IQM ist in Europa, Asien und Nordamerika tätig.

Über Real Asset Acquisition Corp.

Die Real Asset Acquisition Corp. mit Sitz in Princeton, New Jersey, ist eine an der Nasdaq notierte (Nasdaq: RAAQ) Zweckgesellschaft, die zum Zweck der Durchführung einer Fusion, eines Aktientauschs, eines Erwerbs von Vermögenswerten, eines Aktienkaufs, einer Umstrukturierung oder eines ähnlichen Unternehmenszusammenschlusses mit einem oder mehreren Unternehmen gegründet wurde. Zum RAAQ-Team gehören erfahrene Experten für Quantencomputing mit fundierten technischen Kenntnissen und umfassender Branchenerfahrung.

1 Aufgelistete, öffentlich angekündigte Lieferungen vor Ort von IBM, D-Wave, Pasqal, Rigetti, IonQ, OQC, Quandela, Anyon Systems, QuEra, Atom Computing und Quantinuum

2 Siehe „UNPRÜFTE PRO-FORMA-VERKÜRZTE KONZERNABSCHLUSSFANGABEN“ im Formular F-4; https://www.sec.gov/ix?doc=/Archives/edgar/data/0002113060/000119312526222654/d900375df4.htm

3 Referenzwechselkurs der EZB für EUR/USD von 1,175 zum 31. Dezember 2025

Weitere Informationen zur geplanten Transaktion und wo diese zu finden sind

Das Registrierungsdokument, einschließlich der darin enthaltenen Vollmachtserklärung/des darin enthaltenen Prospekts, enthält wichtige Informationen über den geplanten Unternehmenszusammenschluss und die weiteren Angelegenheiten, über die auf der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt werden soll. Diese Mitteilung enthält nicht alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss zu berücksichtigen sind, und ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für eine Anlageentscheidung oder eine sonstige Entscheidung in dieser Angelegenheit zu dienen. RAAQ und IQM können im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss möglicherweise auch weitere Unterlagen bei der SEC einreichen. Den Aktionären von RAAQ und anderen interessierten Personen wird empfohlen, die Registrierungserklärung – einschließlich der darin enthaltenen vorläufigen Vollmachtserklärung/des vorläufigen Prospekts –, deren Änderungen sowie die endgültige Vollmachtserklärung/den endgültigen Prospekt und sonstige im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss eingereichte Unterlagen zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da diese Unterlagen wichtige Informationen über RAAQ, IQM und den geplanten Unternehmenszusammenschluss enthalten. Aktionäre können Exemplare des Registrierungsantrags, einschließlich der darin enthaltenen vorläufigen oder endgültigen Vollmachtserklärung/des Prospekts, sowie der übrigen Dokumente, die von RAAQ und IQM bei der SEC eingereicht wurden oder noch eingereicht werden, sobald diese verfügbar sind, kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov abrufen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der US-amerikanischen Wertpapiergesetze sowie „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze außerhalb der USA (zusammenfassend als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich unter anderem an Begriffen wie „schätzen“, „planen“, „prognostizieren“, „vorhersagen“, „beabsichtigen“, „werden“, „erwarten“, „voraussehen“, „glauben“, „anstreben“, „anstreben“, „fortsetzen“, „könnte“, „möglicherweise“, „möglich“, „potenziell“, „vorhersagen“ oder ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder andeuten oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Schätzungen und Annahmen, die zwar von IQM und dessen Geschäftsführung bzw. von RAAQ und dessen Geschäftsführung als angemessen erachtet werden, jedoch naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sind. Zu diesen Aussagen gehören: Prognosen zu Marktchancen und Marktanteilen; Schätzungen zur Akzeptanz und zu den Nutzungsmustern der Kunden; Prognosen hinsichtlich der Fähigkeit des Unternehmens, neue Produkte und Technologien zu vermarkten; Prognosen zu Entwicklungs- und Vermarktungskosten sowie Zeitplänen; Erwartungen hinsichtlich der Fähigkeit des Unternehmens, sein Geschäftsmodell umzusetzen, sowie die erwarteten finanziellen Vorteile dieses Modells; Erwartungen hinsichtlich der Fähigkeit des Unternehmens, Kunden zu gewinnen, zu binden und seinen Kundenstamm zu erweitern; die Verwendung der Erlöse aus Kapitalbeschaffungstransaktionen durch das Unternehmen; die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der Beziehungen zu strategischen Partnern, Lieferanten, Regierungen, staatlich finanzierten Einrichtungen, Aufsichtsbehörden und anderen Dritten; die Fähigkeit des Unternehmens, sein geistiges Eigentum zu wahren, zu schützen und zu stärken; zukünftige Unternehmungen oder Investitionen in Unternehmen, Produkte, Dienstleistungen oder Technologien; die Entwicklung günstiger regulatorischer Rahmenbedingungen, die die Märkte des Unternehmens beeinflussen; der erfolgreiche Abschluss und die potenziellen Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses sowie Erwartungen hinsichtlich dessen Bedingungen und Zeitplan; die Börsen, an denen die Wertpapiere des fusionierten Unternehmens voraussichtlich gehandelt werden; Erlöse aus dem Unternehmenszusammenschluss und dem damit verbundenen PIPE; Mittel, die das fusionierte Unternehmen aus dem Treuhandkonto von RAAQ erhält, sowie Rücknahmen durch die öffentlichen Aktionäre von RAAQ; die Fähigkeit des Unternehmens, seine Hardware und Software zu vermarkten; die Erwartung, dass das Unternehmen die souveräne Infrastruktur aufbaut, die das Wachstum von Quantenökosystemen ermöglicht; und das Wertsteigerungspotenzial des Unternehmens.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als Garantie, Zusicherung, Prognose oder endgültige Feststellung von Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten zu verstehen und dürfen auch nicht als solche herangezogen werden. Tatsächliche Ereignisse und Umstände lassen sich nur schwer oder gar nicht vorhersagen und weichen von den Annahmen ab, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und von RAAQ liegen

Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse des aus der geplanten Transaktion hervorgehenden Unternehmens, sein Geschäftsvolumen, seine Leistung oder seine Erfolge wesentlich von den in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebrachten künftigen Ergebnissen, Geschäftsvolumina, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten zählen: die Tatsache, dass das Unternehmen eine neue Technologie verfolgt, die mit erheblichen technischen Herausforderungen verbunden ist und möglicherweise nicht kommerzialisiert wird oder keine Marktakzeptanz findet; die bisherigen Nettoverluste des Unternehmens und seine begrenzte Betriebsgeschichte; die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der künftigen finanziellen Entwicklung, des Kapitalbedarfs und der Wirtschaftlichkeit pro Einheit; die Verwendung und Berichterstattung von Geschäfts- und Betriebskennzahlen durch das Unternehmen; das Wettbewerbsumfeld des Unternehmens; die Abhängigkeit des Unternehmens von Mitgliedern seiner Geschäftsleitung sowie seine Fähigkeit, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten; der potenzielle Bedarf an zusätzlicher Finanzierung in der Zukunft; die Konzentration der Umsatzerlöse des Unternehmens auf Verträge mit staatlichen oder staatlich finanzierten Einrichtungen; die Fähigkeit des Unternehmens, sein Wachstum zu steuern und seine Geschäftstätigkeit auszuweiten; potenzielle zukünftige Akquisitionen oder Investitionen in Unternehmen, Produkte, Dienstleistungen oder Technologien; die Abhängigkeit des Unternehmens von strategischen Partnern und anderen Dritten; die Fähigkeit des Unternehmens, seine Rechte an geistigem Eigentum zu wahren, zu schützen und zu verteidigen; Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit oder Cybersicherheitsvorfällen sowie den damit verbundenen Vorschriften; die Nutzung, Verbreitungsgeschwindigkeit und Regulierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen; Unsicherheiten oder Änderungen in Bezug auf Gesetze und Vorschriften; Unsicherheiten oder Änderungen in Bezug auf Steuern, Handelsbedingungen und das makroökonomische Umfeld; die Fähigkeit des fusionierten Unternehmens, die interne Kontrolle über die Finanzberichterstattung aufrechtzuerhalten und als börsennotiertes Unternehmen zu agieren; die Möglichkeit, dass erforderliche Genehmigungen der Aktionäre und Aufsichtsbehörden für die geplante Transaktion verzögert werden oder nicht erteilt werden, was sich nachteilig auf das fusionierte Unternehmen oder die erwarteten Vorteile der geplanten Transaktion auswirken könnte; das Risiko, dass Aktionäre von RAAQ sich für die Rücknahme ihrer Aktien entscheiden könnten, wodurch das fusionierte Unternehmen nicht über ausreichende Barmittel zur Umsetzung seiner Geschäftspläne verfügen würde; das Eintreten von Ereignissen, Änderungen oder anderen Umständen, die zur Kündigung der Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss führen könnten; der Ausgang von Gerichtsverfahren oder behördlichen Untersuchungen, die gegen das Unternehmen oder RAAQ eingeleitet werden könnten; das Ausbleiben der erwarteten Vorteile der geplanten Transaktion; die Fähigkeit von IQM oder der fusionierten Gesellschaft, im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion oder in der Zukunft Aktien oder aktiengebundene Wertpapiere auszugeben; sowie sonstige Faktoren, die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen von RAAQ und dem Unternehmen beschrieben sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf bestimmten Annahmen, darunter die Annahme, dass keines der oben genannten Risiken eintritt, dass es zu keinen unvorhergesehenen Veränderungen der Wirtschafts- und Marktbedingungen kommt und dass keine wesentlichen Ereignisse außerhalb des normalen Geschäftsverlaufs eintreten. Weitere Informationen zu diesen und anderen Faktoren, die sich auf solche zukunftsgerichteten Aussagen auswirken können, finden Sie in den bei der SEC eingereichten und möglicherweise noch einzureichenden Unterlagen des Unternehmens, von RAAQ oder des aus dem geplanten Unternehmenszusammenschluss hervorgehenden gemeinsamen Unternehmens, unter anderem unter der Überschrift „Risikofaktoren“. Sollten sich eines dieser Risiken verwirklichen oder sich die Annahmen als unrichtig erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen implizierten Ergebnissen abweichen. Darüber hinaus spiegeln diese Aussagen die Erwartungen, Pläne und Prognosen der Geschäftsleitung des Unternehmens und von RAAQ zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider; spätere Ereignisse und Entwicklungen können zu einer Änderung dieser Einschätzungen führen. Auch wenn das Unternehmen und RAAQ sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließen könnten, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, lehnen sie ausdrücklich jede Verpflichtung dazu ab, sofern dies nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist. Dementsprechend sollte man sich nicht übermäßig auf diese Aussagen verlassen.

Darüber hinaus spiegeln Aussagen wie „wir glauben“ und ähnliche Formulierungen unsere Überzeugungen und Meinungen zu dem jeweiligen Thema wider. Diese Aussagen basieren auf den uns zum Zeitpunkt dieser Mitteilung vorliegenden Informationen, und obwohl wir der Ansicht sind, dass diese Informationen eine angemessene Grundlage für diese Aussagen bilden, können diese Informationen begrenzt oder unvollständig sein, und unsere Aussagen sollten nicht so ausgelegt werden, als hätten wir eine umfassende Untersuchung oder Überprüfung aller potenziell verfügbaren relevanten Informationen vorgenommen. Diese Aussagen sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet, und Anleger werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf diese Aussagen zu verlassen. Eine Anlage in RAAQ stellt keine Anlage in frühere Investitionen, Unternehmen oder verbundene Fonds der Gründer oder Sponsoren von RAAQ dar. Die historischen Ergebnisse dieser Anlagen lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung von RAAQ zu, die erheblich von der Wertentwicklung früherer Anlagen der Gründer oder Sponsoren von RAAQ abweichen kann.

Teilnehmer der Ausschreibung

RAAQ, das Unternehmen sowie bestimmte Mitglieder ihres jeweiligen Vorstands, der Geschäftsleitung und des Managements sowie Mitarbeiter können gemäß den Vorschriften der SEC als Beteiligte an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten von den Aktionären von RAAQ im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion angesehen werden. Informationen zu den Personen, die gemäß den Vorschriften der SEC als Beteiligte an der Aufforderung an die Aktionäre von RAAQ im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion gelten können, werden in der Registrierungserklärung, einschließlich der darin enthaltenen Vollmachtserklärung/des Prospekts, dargelegt, sobald diese bei der SEC eingereicht wird. Weitere Informationen zu den Vorstandsmitgliedern und Führungskräften von RAAQ finden Sie im endgültigen Prospekt von RAAQ im Zusammenhang mit dem Börsengang, der am 15. Mai 2025 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in den nachfolgenden Quartalsberichten auf Formular 10-Q, die RAAQ bei der SEC eingereicht hat. Aktionäre, potenzielle Anleger und andere interessierte Personen sollten die Registrierungserklärung, einschließlich der darin enthaltenen Vollmachtserklärung/des darin enthaltenen Prospekts, sorgfältig lesen, sobald diese verfügbar ist, bevor sie Abstimmungs- oder Anlageentscheidungen treffen. Sie können kostenlose Exemplare dieser Dokumente bei den oben genannten Stellen erhalten.

Kein Angebot und keine Aufforderung

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar, noch handelt es sich um eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung; ferner erfolgt kein Verkauf von Wertpapieren in Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor einer Registrierung oder Zulassung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unzulässig wäre, einschließlich der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder des Vereinigten Königreichs. Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt, keine Werbung und kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar und darf unter keinen Umständen als solches ausgelegt werden. Ein Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen von Abschnitt 10 des Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung entspricht, oder im Rahmen von Ausnahmeregelungen zu diesem Gesetz. Eine etwaige Zweitnotierung der Stammaktien von IQM an der Börse in Helsinki, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, würde auf der Grundlage eines Prospekts gemäß der EU-Prospektverordnung erfolgen. INVESTITIONEN IN DIE HIER BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE WURDEN WEDER VON DER SEC NOCH VON EINER ANDEREN AUFSICHTSBEHÖRDE GENEHMIGT, NOCH HAT EINE BEHÖRDE DIE VERDIENSTE DES ANGEBOTS ODER DIE RICHTIGKEIT ODER ANGEMESSENHEIT DER HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN BEURTEILT ODER BESTÄTIGT. JEDE ANDERSLAUTENDE AUSSAGE STELLT EINE STRAFTAT DAR.

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